Hamburger Dienstmädchen um 1840
Hamburger Dienstmädchen um 1840
Dienstmädchen: Köchin, Kleinmädchen.
Nur äusserst wenige hamburgische Hausstände halten einen Koch; man kommt mit einer Köchin aus und dennoch ist die Hamburger Küche als eine gute berühmt. Es versteht sich von selbst, dass eine grosse Abstufung obwaltet von der Köchin in einem vornehmen Hause bis zu der des schlichten Handwerkers hinab.
Die erstere hat vielleicht ein ganzes Heer männlicher und weiblicher dienstbarer Geister scheinbar neben sich, eigentlich aber unter sich und vielleicht Niemand über sich, als dem Namen nach die Hausfrau, aber auch diese nur der Wirklichkeit nach, wenn sie sich nicht darauf beschränkt, die Dame vom Hause zu sein. Vollendet ist die absolute Regierung der Jungfer Köchin, wenn 1) keine Haushälterin vorhanden ist, 2) die Dame vom Hause nur in ihren Gesellschafts-Zimmern, nicht aber in Küche, Keller und Speisekammer Bescheid weiss, 3) wenn der Herr vom Hause ein Feinschmecker und hamburgisch gastfrei ist.
Leuchten diese günstigen Konstellationen vom Salonhimmel hinab in das unterirdische Reich der Küchenregentin, so ist ihr Triumph, ihre Regierung gesichert und ihre Civilliste wächst täglich durch Sparpfennige und Trinkgelder, bis sie freiwillig ihr Scepter niederlegt und wohlausgestattet das bescheidene Los des längst heimlich geliebten und mit Leckerbissen gefütterten Diener teilt, der sich ein Ämtchen erschwungen hat.
Ist das nicht geglückt oder reicht der Verdienst des Mannes nicht aus, so geht die Frau „aus Kochen„, sie wird Kochfrau und übt ihr Talent; wenn sie zu Gastereien bestellt wird, bei denen es einmal extra hergehen soll und die Kenntnisse, oder die Hände einer gewöhnlichen Köchin nicht ausreichen.
In den meisten kleinen Haushaltungen Hamburgs ist nur ein Dienstmädchen, das dann alle Branchen in sich vereinigt, hauptsächlich aber kochen muss, besonders wenn die Kinder eines besondern Kindermädchens nicht mehr bedürfen.
In grösseren Hausständen wird neben der Köchin noch ein Kleinmädchen, Lütjmaid, gehalten, dem dann die häuslichen Arbeiten des Reinmachens etc. zugeteilt sind und das bei Tische aufwartet. Gewöhnlich werden alle Dienstmädchen auf ein halbes Jahr gemietet; das Mieten auf Monate steht nicht in gutem Rufe.
Die Zeit des Ab- und Zugehens ist der Sonntag nach Himmelfahrt und nach Martini, einen oder wenige Tage nach der Umziehezeit, was für Hausfrauen, die ihre Wohnung und ihre Mädchen gewechselt haben, den Nachteil hat, dass sie mit neuen und unbekannten Dienstboten in ein neues und unbekanntes Local kommen. Der Dienstlohn richtet sich nach der häuslichen Einrichtung; in mittelbürgerlichen Hausständen bekommt ein Dienstmädchen etwa zwanzig Thaler Jahreslohn, doch wird dabei ein nicht unbedeutendes Weihnachtsgeschenk vorausgesetzt oder bedungen, indess lassen die Herrschaften dies meistens von der Aufführung abhängen. Empfehlenswert ist die in einigen Häusern eingeführte Einrichtung, den Lohn bis zu einer gewissen Summe alljährlich zu erhöhen um die Dienstboten zu fortgesetztem guten Betragen zu ermuntern.
Ergänzen tun sich die Dienstmädchen teils aus der Stadt und dem Gebiete, mehr noch aber aus den benachbarten Gegenden Holsteins, Mecklenburgs und Hannovers und ein hiesiger Arzt hat die Artigkeit und zugleich Bosheit gehabt, drucken zu lassen: „Eine besonders hübsche Mädchenclasse bilden in Hamburg die Dienstmädchen, welche indessen weniger Eingeborne sind, als vielmehr aus der Blüte der umliegenden Gegend gebildet und ergänzt werden.“
Quelle: Hamburgische Kostüme, von Friedrich Georg Buek. Erschienen bei B. S. Berendsohn. Hamburg, 1843-47.
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