Hamburger Bürgermeister in Amtstracht um 1847
Hamburger Bürgermeister in Amtstracht 1847
An der Spitze des Rates oder Senates, dessen Mitglieder schon im zwölften Jahrhundert und während des ganzen dreizehnten, -aufzuweisen sind, standen und stehen die Bürgermeister. Da die Ratsmänner im Latein des Mittelalters Consule genannt wurden, so hießen die Bürgermeister: Magistri consulum, später Proconsules, und in noch späteren Zeiten Consules.
Seit 1350 finden sich regelmässig vier Bürgermeister verzeichnet. Nach dem Wahl-Recess (1) oder Articul von 1663 soll unter diesen vieren nur ein Kaufmann sein, „welcher des Kauf und Seehandels wohl kundig und erfahren;“ die übrigen drei Bürgermeister sind graduierte Juristen, von denen zwei ein Jahr um das andere das Präsidium im Senat führen. Einige besondere Ämter sind an die der Zahl nach ältesten, zweiten u. s. w. Bürgermeister gebunden, z. Bspl. ist immer der älteste Bürgermeister Präses des Militair-Departements und der Bürgermilitair-Commission, Patron des Convents und mit dem zweiten Bürgermeister Patron des Gasthauses, der St.- Gertrud-Kirche, des St. Hiobs-Hospitales, des St. Johannis-Klosters u. s. w.
Dem Wortlaute der Gesetze nach brauchte der Bürgermeister nicht aus der Mitte der übrigen Senatsmitglieder gewählt zu werden. Dies ist aber immer geschehen, und zwar ist dies Wahlverfahren durch den Wahl-Recess von 1663 auf eine Weise geregelt, wobei Vorschlag, Abstimmung und Los mit einander verbunden sind. In einen Kasten werden nämlich alle Namen der anwesenden Bürgermeister und Senatoren, auf einzelne Zettel geschrieben, gelegt, in einen andern eben so viele Zettel, wovon aber nur drei mit dem Worte: „erwählt“ , beschrieben sind. Nun werden so lange Namen und Zettel gezogen, bis die drei Vorschlagsherren bestimmt sind, welche den Wahleid leisten. Der älteste tut seinen Vorschlag, tritt ab nebst den mit dem Vorgeschlagenen etwa Verwandten, und nun stimmen die Zurückgebliebenen durch Zettel über den Vorgeschlagenen.
Hat die Mehrheit gegen den Vorschlag gestimmt, so hat der Vorschlagsherr einen anderen Vorschlag zu tun, bis derselbe genehmigt wird. Aus den drei Vorgeschlagenen bestimmt wieder das Los die Wahl durch einen Wahlzettel gegen zwei Nieten.
Ein zum Bürgermeister gewählter bisheriger Senator leistet nur den Wahleid und nimmt sofort die Stelle des jüngsten Bürgermeisters ein. Ein zum Bürgermeister erwählter Syndicus begibt sich, von zwei seiner nächsten Verwandten begleitet, auf das Rathaus und wird wie ein neugewähltes Ratsmitglied vereidigt.
Seit der Wiederbefreiung Hamburgs tragen an den gewöhnlichen Ratstagen nur die Bürgermeister den spanisch-niederländischen Ornat, Habit oder Staltrock, wie er in einem, jetzt schon veralteten Volksausdrucke heisst, von dem schon Richey nicht wusste, ob er ihn von Gestalt der Kleidung, oder von der Bestallung und Ehrenstelle ableiten sollte. Im Winter ist dieser Ornat mit Pelzwerk versehen, das „Romeney“ genannt wird, ein Wort, über dessen Etymologie Richey und Schütze – nichts sagen.
Quelle: Hamburgischer Kostüme, von Friedrich Georg Buek. Erschienen bei B. S. Berendsohn. Hamburg, 1843-47.
(1) Geschichte der Haupt-Grundgesetze der Hamburgischen Verfassung: Haupt-Receß der Stadt Hamburg, Band 1
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