Oberst und Chef des Bürgermilitärs.
Oberst und Chef des Bürgermilitärs, Hamburg 1847.
Die Bürgerwehr, die Bewaffnung der Bürger zum Schutze der Stadt, war ein Ehrenrecht und eine Ehrenpflicht, seit es Städte und Bürger gab. Lange Zeiten hindurch mag sie nur in Notfällen eingetreten sein, bis man die Notwendigkeit einsah, sich auch im Frieden auf den Krieg zu rüsten. Um so dringender wurde dies, als die stehenden Heere überall in Europa den bewaffneten Frieden organisierten und die Möglichkeit, wie die Gefahr eines schnellen Kriegsausbruches fortdauernd machten.
In Hamburg lässt sich dass Entstehen einer beständigen Bürgerbewaffnung in Kriegs- und Friedenszeiten mit Gewissheit im dreissigjährigen Kriege nachweisen, wo die Befestigung der Stadt unter bewaffnetem Schutze der Bürger betrieben wurde, die sich bald in Fähnlein oder Compagnien einteilten. Die Stadt wurde in solche Compagnien nach den Kirchspielen eingeteilt, deren jedes ein Regiment von 10 Fähnlein bildete, bis die immer mehr bebaute Neustadt später den Kirchspielen der Altstadt einzelne Distrikte abgab, so dass in der Stadt 55 Compagnien waren, in der Vorstadt St. Georg 2.
Der Geist des Instituts verfiel aber allmählich, trotz der aufkommenden schmucken roten Uniformen der Offiziere und Unteroffiziere (die Bürger waren weder gleichmässig gekleidet noch bewaffnet) und das Ganze diente grösstenteils nur als mitunter sehr bedeutendes Einkommen der Bürgerkapitäne, welche das Wachgeld aller Bürger einzogen, die nicht selbst auf die, nur bei Nachtzeit gehaltene Wache ziehen wollten.
Als der Freiheitskampf im ewig denkwürdigen Jahre 1813 zu den Waffen rief, entstand eine wirklich kampffähige und kampflustige Bürgergarde, die sich im März und den späteren Monaten rasch organisierte, rüstete und bewaffnete, gegen die Franzosen kämpfte und sich mutig bewährte. Als Hamburg der Übermacht und den politischen Verhältnissen Ende Mai erlag, scharte sich ein Teil dieser Bürgergarde um den Bataillons-Chef, Obristlieutenant David Christopher Mettlerkamp (1774-1850, von Beruf Bleidecker), und stellte sich im offenen Feld gegen die Franzosen. Nachdem an ihrer Spitze Bennigsen (Levin August von Bennigsen 1745-1826) in das, nach unsäglichen Leiden wieder befreite Hamburg eingezogen war, entstand eine neue Organisation des Bürgermilitärs, unter Festhaltung des Grundsatzes, dass jeder waffenfähige Bürger und Einwohner der Stadt und des Gebietes zum Dienste im Bürgermilitär verpflichtet sei, bis er das 45. Lebensjahr vollendet habe. Durch spätere Gesetze wurde die Bürgennilitärpflicht des Landgebietes aufgehoben, doch blieb sie im Amte Ritzebüttel bestehen.
Gegenwärtig besteht das Bürgermilitär der Stadt und Vorstädte aus 8 Bataillonen Infanterie, wovon die 6 in der Stadt 8 Compagnien, jedes Bataillon der Vorstädte aber 4 Compagnien hat, einem Bataillon Jäger von 4 Compagnien, einer Escadron (Schwadron) Kavallerie und zwei Compagnien Artillerie.
Der Chef des gesamten Bürgermilitärs führte seit der Reorganisation desselben den Titel eines Obristlieutenants (Oberstleutnant); durch Rat- und Bürgerbeschluss vom 12. Dec. 1839 aber ist dem jeweiligen Chef der Titel eines Obristen erteilt (Obrist steht für: Oberst, ein militärischer Dienstgrad. Militärischer Kommandeur für den Regimentsinhaber). Zu dieser, nur mit einer Entschädigung verknüpften, Ehrenstelle wählt der Senat aus einer Vorschlagsliste von drei Personen, welche die Bürgermilitär-Kommission entwirft. Der jetzige Chef des Bürgermilitärs, der fünfte seit 1814, war während des Feldzuges von 1813 und 1814 Offizier in der hanseatischen Legion.
Quelle: Hamburgische Kostüme, von Friedrich Georg Buek. Erschienen bei B. S. Berendsohn. Hamburg, 1843-47.
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