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Thüringisch-fränkischer Bauernhof. Zusammenhang der Baulichkeiten.

Bauernhof, Architektur, Thüringen, Franken, Kupferstich, Meyers, Konversations-Lexikon
Thüringisch-fränkischer Bauernhof.

Der thüringisch-fränkische Bauernhof vollzieht die Trennung der einzelnen Baulichkeiten entweder teilweise, indem er sie, im Innern geschieden, um einen unbedeckten großen Hofraum aneinander reiht, oder vollständig, indem er jene den verschiedenen Wirtschaftszwecken entsprechenden Baulichkeiten einzeln aufführt.

Im ersteren Fall bleibt ein gewisser Zusammenhang gewahrt, indem die Gebäude in eng geschlossener Reihe den Hof umziehen, insbesondere der Stall unmittelbar, meist auf derselben Seite des Hofs, an das Wohnhaus, die Scheune aber, meist auf der andern Seite des Hofs, an den Stall angebaut ist. Im zweiten Fall erfolgt die Trennung auch des Stalles vom Wohnhaus, welches entweder mit der Scheune verbunden, oder auch von ihr getrennt wird. In beiden Fällen erhält die vierte, mit Gebäuden nicht besetzte Seite eine Haupteinfahrt, während die übrigen Grenzen des Hofraums mit Zaun oder Mauer abgeschlossen werden, die Düngerstätte aber ihre Lage inmitten oder zur Seite des Hofs in möglichst geringer Entfernung von den Ställen.

Die Wohnung enthält meist einen kleineren Flur mit den Treppen, auf welchen man in den Keller und Dachraum gelangt, sowie mit einem kleinen, Sommerherd und Backofen enthaltenden Küche, die große, mit Kochofen und Ofenbank ausgestattete Wohnstube, Schlaf-, Vor- und Mägdekammer.

Die vorbeschriebenen Anlagen finden sich mit mancherlei Modifikationen vorzugsweise in Rheinpreußen, der Pfalz, Oberhessen, Kurhessen und Thüringen.

Quelle: Fig. 8. Thüringisch-fränkischer Bauernhof. Meyers Konversations-Lexikon Zweiter Band Jahr 1885. Vierte Auflage Verlag des Bibliographischen Institut in Leipzig

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