Kleidung einer Römerin. Die Tunica interior, die Stola und die Palla.
Römerin.
Statue der Julia Agrippina die Jüngere (15 oder 16 n. Chr.- 59 n. Chr.), römische Kaiserin, Gemahlin des Claudius und Mutter des Nero.
Zur vollständigen Kleidung einer römischen Matrone *) gehörten drei Stücke, die Tunica interior, die Stola und die Palla. Die Tunica interior, (auch indusium, intusium, in späterer Zeit interula genannt) war ein einfaches ärmelloses Hemd, das sich ziemlich eng an den Körper anschloss und deshalb nicht gegürtet zu werden brauchte. Über sie wurde ein Busenband (strophium) von feinem Leder gelegt. Über die Tunica interior wurde die lange und faltenreiche Stola gezogen, eine Tunica mit Ärmeln, die den halben Oberarm bedeckte und in Schnitt und Form dem griechischen Frauen-Chiton ähnlich war. Sie war nicht zusammengenäht, sondern oben aufgeschlitzt und die Enden auf beiden Schultern durch Knöpfe oder Spangen (fibulae) zusammengehalten.
Die Stola war länger als die ganze Figur und unter der Brust in einen weiten Faltenbausch aufgegürtet; am unteren Saum hatte sie oft eine reichgestickte Falbel (instita), die bis auf die Füsse hinabreichte und dieselben bedeckte. Vornehme Frauen trugen an der Stola oben am Hals einen Purpur- oder Goldstreifen. Wie für die römischen Bürger die Toga, so war für die römische Matrone die Stola das charakteristische Kleid.
Das dritte Kleidungsstück, die Palla, wurde nur beim Ausgehen übergeworfen, und die Frauen legten sie mit derselben Sorgfalt an wie die Männer die Toga. Man liess sie bald mehr bald weniger tief herabfallen, zuweilen bis auf die Füsse, doch so, dass sie nicht schleppte. Mit diesem Gewand sehen wir auf Bildwerken die Römerinnen auf die mannigfachste Art bekleidet. Es hat entweder vollständig den Schnitt der Toga oder ähnelt es dem griechischen Himation. Am häufigsten sehen wir die der Toga ähnliche Palla an den Portrait-Statuen der Frauen des kaiserlichen Hofes. Oft ist ein Zipfel dieser Palla schleierartig über den Hinterkopf gezogen.
Statt der letzten Art der Kopfbedeckung findet sich auch ein luftiger, durchsichtiger Schleier (calautica) oder eine Art Haube (ricinium) aus verschiedenen Stoffen (Goldfäden, Seide, Wolle, Byssus) gefertigt.
Die Kleiderstoffe waren Wolle oder Leinwand; als besonders feiner Stoff wird Carbasus erwähnt, ein Gewebe aus feinem spanischen Flachs (Battist). Ausserdem trug man schon zu Ende der Republik seidene und halbseidene (holoserica, subserica) buntfarbige Gewänder. Auch Handschuhe (manicae, chirothecae) waren üblich. Zur Fussbekleidung dienten die Sandalen (soleae) oder Schuhe von grüner oder gelber Farbe mit roten Bändern oder schmalen Riemen gebunden.
Unendlich mannigfaltig waren die Ornamenta muliebria, als Haarnadeln, Ohrgehänge, Hals- und Armbänder, Gürtel und Agraffen u. dgl. Von besonderem Interesse dürften noch die Haartrachten der Römerinnen sein, die von der einfachsten und anspruchlosesten bis zur zusammengesetztesten und abgeschmacktesten sich vorfinden, und das Haar bald gescheitelt, bald ungescheitelt, bald in Zöpfen, bald in Locken gelegt erscheinen lassen; man pflegte sie je nach der Form des Gesichtes oder der herrschenden Mode zu wählen. Auch fremde Haare wurden verwendet und dadurch die abenteuerlichsten Frisuren erzielt, so dass Juvenal VI, 502 f. einen solche Frisur mit den Worten schildert: „… Sie bebauet Stockwerk auf Stockwerk sich den Kopf, erhöht ihn durch Bindebalken zum Turm.“
Unsere Abbildung stellt die Agrippina, die Gemahlin des Claudius und Mutter des Nero nach einer im Augusteum zu Dresden befindlichen 2 Meter hohen Statue dar. Nach den grossen Falten und Brüchen ihres Gewandes zu schliessen, erscheint dasselbe als aus starkem Wollstoff gefertigt.
*) Die Matrona war im alten Rom eine Frau, die die römische Staatsbürgerschaft besaß und eine römische Ehe mit einem freien Mann geschlossen hatte. Während der Zeit der römischen Republik war der Platz, der ihr hauptsächlich vorbehalten war, der der häuslichen Umgebung, Domus, mit der Aufgabe, für die römischen Familie zu sorgen, unter dem Schutz und der Vormundschaft der paterfamilias, sei es ihr Vater oder ihr Ehemann. Es war ihr in keiner Weise erlaubt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder sich politisch zu betätigen. Eine Ausnahme stellten die Vestalinnen dar.
Quelle:
- Album des klassischen Altertums: zur Anschauung für Jung und Alt besonders zum Gebrauch in Gelehrtenschulen von Hermann Rheinhard, Professor am K. Realgymnasium in Stuttgart. Verlegt von C.B. Griesbach Verlag, Gera 1891.
- Agrippina die Jüngere, sitzende Statue: Roman days by Viktor Rydberg (1828-1895). New York, Putnam, 1887.
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