Die Vestalinnen. Priesterinnen der römischen Göttin Vesta.
Vestalinnen.
Zu den ältesten Kulten Italiens gehört der Vesta-Kult. Nach alten Überlieferungen stammte er aus Troja, woher er durch Äneas gebracht worden sein soll, nach anderen ist er alt-italienischen Ursprungs, wie er sich vormals schon in Lavinium, Alba longa, Tibur und im Land der Sabiner findet. In Rom führte ihn Numa *) ein, der zum Dienste der Göttin vier Jungfrauen, — die ersten waren Gegania, Verenia, Canuleja, Tarpeja, — bestimmte.
*) Numa Pompilius (753-673 v. Chr.; regierte 715-673 v. Chr.) war der legendäre zweite König von Rom, der nach einem einjährigen Interregnum die Nachfolge von Romulus antrat. Er war sabinischer Herkunft und ihm werden viele der wichtigsten religiösen und politischen Institutionen Roms zugeschrieben, wie der römische Kalender, die Vestalinnen, der Marskult, der Jupiterkult, der Romuluskult und das Amt des Pontifex Maximus.
Das Vestalinnenkollegium und sein Wohlergehen wurden als grundlegend für den Fortbestand und die Sicherheit Roms angesehen. Sie pflegten das heilige Feuer, das nicht verlöschen durfte. Sie wurden von den üblichen gesellschaftlichen Verpflichtungen, zu heiraten und Kinder zu gebären, befreit und legten ein 30-jähriges Keuschheitsgelübde ab, um sich dem Studium und der korrekten Befolgung staatlicher Rituale zu widmen, die den männlichen Priesterkollegien verboten waren.
Die Zahl der Vestalinnen wurde entweder von Tarquinius Priscus oder von Servius Tullius (Lucius Tarquinius Priscus, oder Tarquin der Ältere, war der legendäre fünfte König von Rom von 616 bis 579 v. Chr.) auf sechs vermehrt. War eine Stelle durch Tod oder Austritt frei, so wurden vom Pontifex Maximus zwanzig Jungfrauen ausgewählt, aus denen „in concione“ eine durch das Los bestimmt wurde, die offene Stelle auszufüllen. Zur Annahme der Stelle einer Vestalin war jede römische Jungfrau, welche die nötigen Erfordernisse besass, verpflichtet; nur solche, welche schon eine Schwester unter den Vestalinnen hatten, oder die Tochter eines Flamen, Augur, Quindeeimvir *), Septemvir oder Saliers, oder die Braut eines Pontifex oder Tubicen sacrorum konnten die Wahl ablehnen. Die ausgewählte Jungfrau musste patrima und matrima sein, d. h. beide freigeborenen Eltern mussten noch leben, sie durfte kein körperliches Gebrechen an sich haben und bei ihrem Eintritt ins Priestertum nicht unter sechs und nicht über zehn Jahre alt sein.
*) Die Quindecimviri sacris faciundis (wörtl.: „Fünfzehnmänner zur Durchführung von Opfern“) waren eines der vier höchsten römischen Priesterkollegien. Im alten Rom waren die quindecimviri sacris faciundis die fünfzehn (quindecim) Mitglieder eines Kollegiums (collegium) mit priesterlichen Aufgaben. Vor allem bewachten sie die Sibyllinischen Bücher, Schriften, die sie auf Ersuchen des Senats konsultierten und auslegten. Dieses Kollegium überwachte auch die Verehrung aller fremden Götter, die in Rom eingeführt wurden.
Nach abgelegter Aufnahme-Prüfung wurden der Novizin die Haare abgeschnitten und diese an einem uralten, im Hain der Vesta stehenden Lotus-Baum aufgehängt; alsdann geschah die Weihe für einen dreissigjährigen Dienst an der Göttin. In den ersten zehn Jahren lebten die Vestalinnen als Novizinnen und mussten den Dienst lernen, im zweiten Decennium (Jahrzehnt) übten sie ihn, und im dritten lehrten sie ihn den neu gewählten Novizinnen. Nach Ablauf ihrer Dienstzeit konnten sie austreten und sich verheiraten, doch galt dies für bedenklich, weil man glaubte, dass sie kein Glück ins Haus bringen, und die meisten blieben bis zu ihrem Tod im Dienst. Die älteste Vestalin war als prima inter pares, die angesehenste und hatte die Oberleitung der sacra.
Die Vestalinnen genossen eine Menge Vorrechte. Beim Ausgehen begleitete sie ein Lictor, vor dem selbst der Konsul auswich; an bestimmten Tagen durften sie in einem zweiräderigen Staatswagen fahren, auf Beleidigung ihrer Person war die Todesstrafe gesetzt; ihre Begleitung schützte vor jedem Angriff und wenn sie zufällig einem verurteilten Verbrecher begegneten, so entging er der Bestrafung. Testamente, Verträge und Schätze glaubte man in ihrem Heiligtum am sichersten verwahrt. Im Theater und bei Fechterspielen hatten sie einen besonderen Ehrenplatz und es wird ihnen nachgesagt, dass sie mit besonderer Vorliebe den Kämpfen der Gladiatoren beiwohnten, sich, wenn der Blutstrahl empor sprang, von ihren Sitzen erhoben und dem Sieger durch Aufheben des Daumens (pollice verso) das Zeichen zum Todesstoss, seltener (pollice presso) zur Begnadigung gegeben haben.
Nach ihrem Tod durften sie innerhalb der Stadtmauern begraben werden, was sonst nach einem Gesetz der XII Tafeln verboten war. Zu ihrem
Unterhalt war ihnen ein wahrscheinlich in Naturalien bestehendes Stipendium de publico ausgesetzt und sie besassen wohl auch, wie die übrigen Priesterschaften, liegende Güter. Unter den Kaisern wurden ihre Einkünfte wesentlich vermehrt. Als Hüterinnen des heiligen Feuers mussten sie zunächst dafür sorgen, dass dasselbe nicht durch ihre Schuld erlosch. Geschah dies doch, so wurde die Schuldige vom Pontifex maximus körperlich gezüchtigt. Ungleich härter aber war die Bestrafung, wenn eine Vestalin das Gelübde der Keuschheit gebrochen hatte. Auf dieses Vergehen stand nach altem Gesetz der Tod.
Der Unglücklichen wurde zunächst die auszeichnende Kopfbinde und der Schleier abgenommen, sie sodann gegeisselt und unter dem Geleit von Freunden und Verwandten auf einer Sänfte durch die Strassen getragen nach dem Campus sceleratus am Colliner Tor (Platz an der porta Collina). Dort wurde sie in eine kleine, ausgemauerte Cella mit einigen Speisen, einem Licht und einem Bett hinabgelassen, das Gemach zugeschüttet und der Platz dem übrigen Boden gleichgemacht. Es sind etwa zwölf Fälle bekannt, wo diese Strafe in Anwendung gebracht wurde. Der Verführer wurde mit Geisseln geschlagen, bis er starb. Der Tag, an welchem eine Vestalin eingemauert wurde, galt für einen allgemeinen Trauertag der Stadt und es mussten nun der Göttin grosse Sühneopfer dargebracht werden.
Die Kleidung der Vestalinnen bestand in einem diademartigen Stirnband (infula) mit herabhängenden Bändern (vittae), bei feierlichen Aufzügen oder während des Opfers in einem weissen Schleier (suffibulum), der unter dem Kinn durch eine fibula zusammengehalten wurde und in einem langen weissen, mit Purpur verbrämten Oberkleid.
Es sind nur wenige unzweifelhafte Statuen dieser Priesterinnen auf uns gekommen, am häufigsten finden sich Abbildungen davon auf Münzen. Die auf unserer Tafel abgebildete Vestalin ist nach einer angeblichen Vesta-Statue im Florentiner Museum und einem in Paris befindlichen Brustbild einer Vestalin komponiert.
Quelle: Album des klassischen Alterthums: zur Anschauung für Jung und Alt besonders zum Gebrauch in Gelehrtenschulen von Hermann Rheinhard, Professor am K. Realgymnasium in Stuttgart. Verlegt von C.B. Griesbach Verlag, Gera 1891.
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