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Zur Geschichte der Bienenzucht in Deutschland.

Bienenzüchter, Bienenzucht, Mittelalter,
Bienenzüchter bei der Arbeit. Holzschnitt aus einer 1502 von Johann Grüninger in Strassburg gedruckten Ausgabe von Vergils Werken.

Zur Geschichte der Bienenzucht in Deutschland

von Prof. Dr. Karl Müllenhoff.

Unter den dem Menschen nahestehenden Tieren hat die Biene eine ganz besonders bevorzugte Stellung. Der Bienenzüchter betrachtet seine Bienen als zur Familie gehörig; er bezeichnet sich selbst als den Bienenvater. Es ist dieses eine Benennung, für die man vergeblich nach einer Analogie sucht.

Es würde keinem Bienenzüchter einfallen, wenn er Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Hunde und Schweine hält, sich etwa auch als den Vater dieser Tiere bezeichnen zu wollen. Die gemütvolle, patriarchalische Anschauung, die sich in dem Ausdruck Bienenvater offenbart, findet sich in manchen alten Gebräuchen wieder. So wurden in Bayern und Böhmen bei einer Hochzeit die Bienenkörbe mit einem roten Tuch geschmückt, damit sich die Bienen mit den Menschen freuen, und in Westfalen wurden die Neuvermählten den Bienen mit dem Spruch vorgestellt:

Imen in, imen ut,
Hir is de junge brut!
Imen üm, imen an,
Hir is de junge mann!
Imekes verlat se nit,
Wenn se nu mal kinner kritt.

(d. h. liefert ihnen Honig für die Kinder.)

Und ebenso wie die Bienen an den Festtagen des Hauses teilnehmen, sollen sie auch Anzeige erhalten, wenn Trauer in der Familie herrscht. In Westfalen klopft man beim Tode des Hausvaters an die Stöcke und spricht:

Ime wake op, diu herre is dout,
Du sass haewen kaine nout!

Ähnliche Gebräuche finden sich an vielen Orten.

Dass die Biene mit einer ganz besonderen Zärtlichkeit geliebt wird, ist eine uralte Sitte: das beweisen zahlreiche Sprüche aus der frühesten Zeit. Sehr bezeichnend hierfür ist der Lorscher Bienensegen (Müllenhoff-Scherer. Denkmäler deutscher Poesie und Prosa, No. XVI); er stammt wohl aus dem 9. Jahrhundert und ist im 10. Jahrhundert aufgezeichnet.

Kirst, imbi ist hûcze
Nû fliuc dû, vihu mînaz, hera
Fridu frôno in munt godes
Heim zi comonne gisunt.

Sizi, sizi, bîna
Inbôt dir sancte Marjâ
Hurolob ni habe dû
Zi holce ni flûc dû

Noh dû mir nindrinnês
Noh dû mir nintuuinnêst
Sizi vilu stillo
Uuirki godes uuillon.

Christ, der Bienenschwarm ist hier draußen!
Nun fliegt, ihr meine Bienen, kommt.
Im Frieden des Herren, unter dem Schutz Gottes
kommt gesund zurück.

Sitzt, sitzt, Bienen.
Der Befehl kommt von der Jungfrau Maria.
Ihr habt keinen Urlaub.
Fliegt nicht in den Wald.

Weder sollt ihr von mir entgleiten.
Oder vor mir flüchten.
Sitzt im absolut Stillen
und erfüllt Gottes Willen.

illustration, biene

Es verdient eine besondere Beachtung, dass in diesem Bienensegen die Biene zärtlich „liebes Tier“ genannt wird.

Eine von alters her beim Volke weit verbreitete Anschauung war es, dass die Bienen Sinn für Musik und Gesang haben sollen. In Konrad von Megenbergs Buch der Natur, einem in den Jahren 1349 und 1350 geschriebenem Werk, heisst es: Die bienen fräwent sich, wenn man die hend zusamen klopfet, und wenn man klingelt mit gesmeid, so samnent sie sich.

Auch Konrad von Megenberg hat von der Biene eine besonders hohe Meinung. Er bespricht im dritten Buche, das von den Tieren handelt, genau wie es jetzt üblich ist, zuerst die Wirbeltiere und dann die niederen Tiere, „die würm“. Nu well wir von der allerlei würmen hie sagen und des ersten von der pein, wan din ist diu edelst under in allen, heisst es am Schlusse der Einleitung.

Ähnlich wie Konrad von Megenberg riet auch Coler, der 1611 in Wittenberg einen „nützlichen Bericht von den Bienen oder Immen“ herausgab, den schwärmenden Bienen mit einem Becken aufzuwarten und zu klingeln, denn die Biene sei ein musikalisches Tier, dass sich zum Klang halte.

Dieser Glaube ist noch jetzt bei uns verbreitet. In Schwaben uud Bayern klopft man, wenn die Bienen schwärmen, mit Schlüsseln auf ein Senseneisen, damit der Schwarm sich nieder läßt. Ist dieses geschehen, so fasst man das Volk in einem vorher mit Wachs und Immenkraut ausgestrichenen Korb. — In der Schweiz dengelt man, sobald ein Schwarm kommt, auf Sicheln und Sensen. — In manchen Gegenden soll das Läuten mit einem Glöckchen bewirken, dass die Bienen sich ansetzen.

Die Bienen haben nach dem Volksglauben ausser ihrem Sinn für Musik auch noch die besondere Gabe, gute und böse Menschen unterscheiden zu können. Man glaubt, dass die Nähe schlechter Menschen sie störe und zum Stechen reize.

Leichtsinnige Frauen, Trinker, Apotheker und Totengräber sollen den Bienenstichen besonders ausgesetzt sein. Einer der unter schwärmenden Bienen stehend von diesen verschont wird, gilt als guter Mensch. Der Glaube, dass die Biene schuldlose und reine Menschen verschone, veranlasste Mädchen, ihren Verlobten dadurch eine Tugendprobe zu geben, dass sie sich zu den Bienen stellten. Und in der Tat machen die Bienen grosse Unterschiede zwischen den Menschen. Mancher wird von ihnen fast ganz verschont, andere erregen die Stechlust der Bienen.

Seit im Altertum Aristoteles, Vergil, Plinius und zahlreiche andere griechische und römische Schriftsteller über den Körperbau und die Lebensweise der Biene und die Methode der Bienenzucht eingehende Arbeiten veröffentlichten, bis in die neueste Zeit, ist wohl über kein Tier so viel geschrieben worden, wie über die Biene.

Auch über das Vorkommen und die Pflege der Biene in Deutschland gibt es für einen Zeitraum von jetzt bereits mehr als 2000 Jahren eine grosse Anzahl Nachrichten; bald sind es einzelne kleinere Angaben, bald auch grössere zusammenhängende Darstellungen. Aus der Gesamtheit dieser Aufzeichnungen lässt sich die Entwicklung der Bienenkenntnis und der Bienenzucht recht umfassend ersehen. Im folgenden will ich zu schildern versuchen, was mir aus der reichen Literatur von ganz besonderem Wert zu sein scheint.

Durch Pytheas von Massilia erfahren wir, dass er bereits zur Zeit Alexanders des Grossen bei den Germanen an der Nordseeküste und zwar an der Mündung der Ems die Verwendung des Honigs zur Herstellung von Met (Honigwein) angetroffen hat. Zahlreiche Nachrichten der griechischen und römischen Schriftsteller bekunden die Häufigkeit der Bienen und die riesige Grösse der Waben im Gebiet des Rheins und der Weser.

Über die Art, wie die Bienenzucht von den germanischen Völkern betrieben worden ist, machen allerdings die griechischen und römischen Schriftsteller keine näheren Angaben. Doch erkennen wir aus den allen germanischen Sprachen gemeinsamen alten Bezeichnungen für die Bienen und ihre Wohnungen, was für Kenntnisse die germanischen Völker von der Biene besassen und wie sie die Bienenzucht betrieben.

Solche den verschiedensten germanischen Völkern gemeinsamen Wörter sind das Wort die Biene (das Einzeltier), die Imme (das Bienenvolk, der Schwarm), die Drohne (das Bienenmännchen), die Bienenmutter (der Weisel, die Königin), die Wabe (das Gewebe der regelmässig gewirkten Zellen), die Huve (engl, hive, die Bienenwohnung aus Brettern, Baumrinde oder auch aus Stroh).

Der Umstand, dass alle diese Ausdrücke rein germanischen Ursprungs sind, dass vor allem keiner derselben aus dem Lateinischen stammt, beweist ebenso wie das direkte Zeugnis des Pytheas und der anderen alten Autoren, dass die Deutschen die Bienenzucht keineswegs erst durch die Mittelmeervölker kennen lernten; sie kannten die Biene und ihre wertvollen Produkte schon von den ältesten Zeiten her.

Die germanischen Völker besassen sogar von dem Leben im Bienenstaat eine viel klarere Vorstellung als die Völker des klassischen Altertums. Zumal über die Geschlechtsverhältnisse der im Bienenvolk vereinigten Tiere hatten die Griechen und Römer höchst unklare Ideen.

Weit verbreitet war im ganzen Altertum die Meinung, dass Bienen aus dem Fleisch von Rindern und anderen grossen Tieren entständen. Aus dem Stierfleisch sollten die besten, aus einem verfaulten Löwen herzhafte, aus dem Kopfe dieses Tieres Prinzen und Könige entstehen; aus verfaultem Kuhfleisch wüchsen sanftmütige und aus Kalbfleisch Schwächlinge. Aristoteles, Plutarch, Varro, Columella, Vergil, Plinius und viele andere sind dieser Ansicht gefolgt. Vergil weiss sogar zu dieser Bienenerzeugung bestimmte Regeln anzugeben.

Die Alten sprachen vielfach den Bienen die geschlechtliche Fortpflanzung ganz ab. „Sie erfreuen des Gatten sich nicht, noch des eigenen Geschlechtes“ sagt Vergil. Andere meinten zwar, dass die verschiedenen in einem Volk vereinigten Bienenwesen entweder männlich oder weiblich seien, waren aber im Zweifel darüber, wo im Bienenvolk das männliche, wo das weibliche Geschlecht zu suchen sei. Aristoteles und viele nach ihm hielten den Weisel (die Königin, wie wir jetzt gewöhnlich sagen) für den einzigen Mann, der alle anderen Bienen begatte und dem sie alle folgten, wie die Hennen dem Hahn.

Von den ältesten deutschen Schriftstellern wird dagegen die Bienenkönigin regelmässig richtig als die Bienenmutter und das ganze Volk als ihre Nachkommenschaft bezeichnet. So lautet ein St. Galler Bienensegen aus dem 8. Jahrh. (Grimm, D. Mythol. S. 1190):

Adjuro te mater apiorum
Per Deum regem coelorum
Et per illum redemptorem,
Filium Dei te adjuro,
Ut non te in altum levare
Nee longe volare,
Sed quam plus cite potes,
Ad arborem te alloees
Cum omni tuo genere
Vel cum soeia tua.
Ibi habeo bona vasa parata.
Ut vos in Dei nomine laboretis.

Ich beschwöre dich, Mutter der Bienen,
Bei Gott, dem Könige des Himmels
Und bei dem Erlöser,
Dem Sohne Gottes beschwöre ich dich.
Dass du dich nicht in die Höhe erhebst
Noch weit wegfliegest,
Sondern dass du so schnell du kannst,
Dich an den Baum setzest
Mit deiner ganzen Sippschaft
Oder mit deiner Genossin.
Dort habe ich gute Behälter bereitet.
Damit ihr in Gottes Namen arbeitet.

illustration, biene

Man sieht, der St. Galler Mönch war ein schlechter Lateiner aber ein guter Kenner der Naturgeschichte der Biene. Sein Ausdruck mater apiorum zeigt, dass er mit dem Latein recht willkürlich umging. Aber er wusste, dass die Bienenkönigin (der Weisel) die Mutter der Bienen ist. Und der Ausdruck cum socia tua beweist, dass der Schreiber des Bienensegens beobachtet hatte, dass sich zuweilen zwei Königinnen im Schwarm befinden. Dieses kommt zumal bei Nachschwärmen öfters vor. Im Angelsächsischen heisst die Königin beómodor und im Englischen motherbee.

Die Bezeichnung Bienenmutter findet sich auch sonst in deutschen Bienensegen. So heisst es in Westfalen:

Bimour, sette dick,
Tüh van düesem plattse nit.
Ick gäwe di hëus und platts,
Dëu sass driän hunaich un wass.

Bienenmutter setze dich,
Zieh von diesem Platze nicht.
Ich gebe dir Haus und Platz,
Du sollst tragen Honig und Wachs.

Und ganz ähnlich heisst es in der Neumark:

Liebe Bienenmutter bleibe hier!
Ich will dir geben ein neues Haus,
Darin sollst du tragen Honig und Wachs.

Die alte richtige deutsche Auffassung, der Weisel sei die Bienenmutter, ist im Volk bis in die neuere Zeit hinein erhalten geblieben, aber auch nur im Volk, nicht bei den Gelehrten. Bei diesen wurde die durch die Autorität des Aristoteles gestützte irrige Meinung, der Weisel sei ein Männchen, alleinherrschend. Und erst im Jahre 1672 wurde durch Swammerdam *) der wahre Sachverhalt wissenschaftlich ermittelt, und es vergingen noch über 100 Jahre bis diese Lehre sich bei den Gebildeten allgemeine Anerkennung verschaffte. Man sieht, Irrtümer haben ein zähes Leben.

*) Jan Swammerdam (12. Februar 1637 – 17. Februar 1680) war ein niederländischer Naturforscher. Seine Arbeiten über Insekten zeigten, dass die verschiedenen Phasen im Leben eines Insekts – Ei, Larve, Puppe und erwachsenes Tier – unterschiedliche Formen desselben Tieres sind. Im Rahmen seiner anatomischen Forschungen führte er auch Experimente zur Muskelkontraktion durch. Im Jahr 1658 beobachtete und beschrieb er als erster die roten Blutkörperchen. Er war einer der ersten, der das Mikroskop bei Sektionen einsetzte, und seine Techniken blieben über Hunderte von Jahren erhalten.

illustration, biene

Germanische Völker haben überall, wo es nur irgend möglich war, Bienenzucht getrieben, sowohl in Italien und Spanien, wie im mittleren Europa und in Skandinavien. Und überall im Süden wie im Norden ist die Bienenzucht in ganz bedeutendem Umfange betrieben worden, das erkennt man aus der grossen Anzahl gesetzlicher Bestimmungen, die den Betrieb sichern.

Unter den ältesten germanischen Gesetzbüchern sind bezüglich des Bienenrechtes besonders wichtig: Das Recht der Langobarden (die Lex Rothari) für Italien im Jahre 644 verfasst, das Recht der Westgoten (die Lex Visigotorum) für Spanien und Südfrankreich niedergeschrieben um 700, von deutschen Gesetzsammlungen das um 550 aufgesetzte salische Gesetz (die Lex Salica), das um 625 geschriebene Recht der ripuarischen Franken (die Lex Ripuaria) und das um 650 entstandene Recht der Bayern (die Lex Bajuvariorum). Bei den Nordgermanen nehmen die jütischen, seeländischen, schonischen, ostgotländischen und südermannländischen Gesetze auf die Bienenzucht Rücksicht. In Norwegen und auf Island setzte das Klima der Bienenzucht unüberschreitbare Grenzen.

Diese Gesetzbücher sind untereinander recht Verschieden in Bezug auf juristische Dinge, aber alle stimmen untereinander fast vollständig überein, wo es sich um Angaben bezüglich der Bienenzucht handelt. Es lässt sich daher aus der Gesamtheit dieser Gesetze ein recht klares und vollständiges Bild gewinnen, von der Bienenpflege bei den alten Germanen.

Man betrieb die Bienenzucht in beweglichen Stöcken (Kästen und Körben, vas apium nennt sie die Lex Salica). Dieselben waren zuweilen einzeln aufgestellt, zuweilen in grösserer Anzahl oder wie man jetzt sagen würde, zu ganzen Bienenlagden vereinigt. Vielfach waren sie mit einer Umzäunung eingefriedigt (Jydske lov; Lex Salica: sub clave) und durch ein Dach vor der Witterung geschützt (Lex Salica).

Aus der Lex Bajuvariorum geht hervor, dass man, um Bienenschwärme einzufangen, besondere Stöcke aufstellte; Lockhuven nennt diese Stöcke das Westerwolder Landrecht. Die in Bayern angewandten Lockstöcke waren zuweilen aus Weidengeflecht (ex sureulis), in anderen Fällen aus Holz oder aus Rinde gearbeitet. Sie waren oben mit einem abnehmbaren Deckel versehen und wie unsere jetzigen Strohkörbe, z. Bspl. die Lüneburger Stülper, unten offen. Das bayerische Gesetz schreibt nämlich ausdrücklich vor, man solle, um einen entflogenen Schwarm wieder zu bekommen, den Stock nicht oben öffnen, sondern das Volk durch Aufstossen des — unten offenen — Stockes auf die Erde und durch Klopfen mit der Hand heraustreiben. Hier wird ein Verfahren beschrieben, das fast vollkommen mit dem noch jetzt üblichen „Umlogieren“ von Bienenvölkern übereinstimmt.

Bienenstände durfte man sich im allgemeinen überall einrichten. Doch schreibt das Gesetz der Westgoten vor: Wenn jemand Bienenwohnungen in einer Stadt oder in einem Dorf erbaut hat, und einem anderen Schaden zugefügt hat, so soll er sogleich veranlasst werden, dass er seine Bienenstöcke in entlegene Örtlichkeiten bringt, damit sie nicht etwa an ihrer alten Stelle Menschen oder Tieren Schaden bringen. Und wenn jemand etwa diese Vorschriften nicht befolgt und es wird durch seine Schuld Vieh getötet, so soll er das, was durch seine Schuld getötet ist, doppelt ersetzen, und das, was beschädigt ist, soll er behalten und ein ähnliches zum Ersatz geben und soll wegen Nichtbefolgung des erhaltenen Befehls eine Brüche von 5 solidi bezahlen.

Durchweg wird in den ältesten germanischen Gesetzen die Biene als ein Haustier angesehen. In der Lex Ripuaria heisst es: Wenn jemand ein Schwein aus der Bucht stiehlt, zahlt er eine Brüche von 12 solidi. Wenn er es vom Felde stiehlt, eine Brüche von 3 solidi und ausserdem ersetzt er den dreifachen Wert des Gestohlenen. — Wenn jemand ein Schaf aus dem Schafstall stiehlt, so zahlt er eine Brüche von 6 solidi, wenn er es vom Felde stiehlt, eine Brüche von 3 solidi, und ausserdem ersetzt er den dreifachen Wert des Gestohlenen. Wenn jemand einen Bienenstock aus der Bienenlagd stiehlt, so zahlt er eine Brüche von 12 solidi, und ausserdem ersetzt er den dreifachen Wert des Gestohlenen.

(Die in dem Gesetz genannten solidi bezeichnen, wie hier zum Verständnis der Strafbestimmung angeführt sein mag, ebenso wie in anderen fränkischen Gesetzen eine Rechnungsmünze, worin der Wert der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausgedrückt wurde. Im ripuarischen Recht, Lex Ripuaria, vertrat der solidus den Wert einer gesunden Kuh. Die Lex Ripuaria oder Ribuaria ist eine germanische Rechtssammlung aus dem 7. Jahrhundert, die Gesetze der ripuarischen Franken. Sie hat die Lex Saxonum von 802 n. Chr. wesentlich beeinflusst. Die Lex Ripuaria entstand um 630 in der Gegend von Köln im Gebiet der Rheinfranken des Herzogtums Ripuarien und wird als eine spätere Weiterentwicklung der fränkischen Gesetze beschrieben, die aus der Lex Salica bekannt sind.)

Illustration, Ornament

Im ripuarischen Gesetz werden somit die Bienen in dieselbe Reihe mit Schweinen und Schafen gestellt und offenbar wie diese zu den Haustieren gerechnet. Geradezu als Haustier bezeichnet wird die Biene im anfangs erwähnten Lorscher Bienensegen. Sie wird in demselben mit vihu minaz, liebes Vieh, angeredet. Das Wort vihu wird stets nur für Schafe und andere Haustiere angewendet. In dem Sankt gallischen Wörterbuch, das aus dem Ende des 7. Jahrh. stammt, wird demgemäss fihu geradezu mit gregies, Herdenvieh, übersetzt. Und im 10./11. Jahrh. überträgt Notker III. (auch Notker Labeo 950-1022, Benediktiner­mönch und Leiter der Klosterschule in St. Gallen) in seiner Verdeutschung des Gesanges des Propheten Habakuk: Abseidetur de ovili pecus et non erit armentum in praesepibus, ganz sinngemäss mit den Worten: Smález fého uuirt kenómen fone stígo, rint ne stàt ze chrípfo (Kleines Vieh wird genommen werden aus dem Schafstall, Rinder werden nicht mehr stehen an der Krippe.) Notker stellt hierbei die Schafe, das Kleinvieh, den Rindern, dem Grossvieh gegenüber. Dieses entspricht genau dem jetzigen Sprachgebrauch; auch jetzt noch unterscheiden wir Kleinvieh und Grossvieh und bezeichnen mit den Worten Vieh oder liebes Vieh (vihu minaz) nur Haustiere, nicht irgend welche beliebigen wilden Tiere des Waldes und Feldes.

Die ursprünglich ganz klare deutsche Anschauung, die Biene sei als ein zahmes Tier, ein Haustier, anzusehen, ist im Lauf der Zeit, als das römische Recht mehr und mehr Geltung gewann, verdunkelt, ja selbst zum grossen Teil durch die römische Auffassung verdrängt worden. Im Gegensatz zu der deutschen Anschauung, stellt das römische Recht den Grundsatz auf, die Biene sei ihrer Natur nach wild.

Diese aus dem römischen Recht entnommene Bestimmung hat auch in Deutschland Geltung gewonnen und findet sich sehr deutlich ausgesprochen in dem Magdeburger Weichbildrecht, einer Gesetzessammlung, die im Anfang des 14. Jahrh. entstanden ist und in vielen Städten namentlich des östlichen Deutschlands Geltung besass.

Im Magdeburger Weichbildrecht heisst es: Vlüget en swarm ut enes manes hove to sime nakebur, die nakebur is ijm naer to behaldene denne jene die in gevolget hevet, wenne die bene en wilt worm is: Fliegt ein Bienenschwarm aus eines Mannes Hof zu seinem Nachbarn, so ist der Nachbar mehr berechtigt ihn zu behalten, als die, welche ihm gefolgt sind, denn die Biene ist ein wilder Wurm. Aber wenn auch hier und sonst vielfach die römisch-rechtliche Anschauung Geltung gewann, so hat sich doch die alte deutsche Auffassung nicht vollständig verdrängen lassen.

Die eigentümliche Natur der Biene hat von jeher besondere gesetzliche Bestimmungen für dieses Tier nötig gemacht.

Mannigfache Vorschriften regelten vor allem den Erwerb und den Besitz von Bienenschwärmen. Wenn jemand im Wald einen Schwarm findet, bestimmt die Lex Visigotorum, so mache er drei Kreuzhiebe (decurias, das Zeichen X), welche man Merkmale (characteres) nennt. Dieselbe Form der Besitzergreifung wird in der Lex Langobardorum erwähnt und es wird dabei hinzugefügt: Wer von einem gezeichneten Baum im Wald Bienen wegnimmt, zahlt eine Brüche von (5 solidi.

Wie zäh das Volk an einmal eingeführten Rechtsanschauungen und Rechtsbräuchen festhält, zeigt die Tatsache, dass 800 Jahre, nachdem die Lex Langobardorum niedergeschrieben wurde, im Jahre 1509 im Bücherthaler Landgerichtsurteil diese Sitte noch als rechtsgültige Form der Besitzergreifung von herrenlosen Schwärmen angeführt wird. Ja noch im 19. Jahrhundert war die Sitte, einen Baum, in dem man Bienen bemerkte, durch Axthiebe zu zeichnen, in der Mark Brandenburg üblich.

Besondere Vorschriften schützten später den Waldbesitzer gegen die Beschädigung ihrer Bäume; auch stand denselben, wenn aus ihrem Wald ein Schwarm geholt wurde, der Honig zu, den die Bienen während ihres Aufenthaltes im Wald eingetragen hatten (Rechtssprichwort: Honig folgt nicht den Bienen).

Während es erlaubt war, auf dem eigenen Stande Lockstöcke aufzustellen, um die von den eigenen Völkern ausgehenden Schwärme aufzufangen, war die Aufstellung von Lockstöcken, ja selbst das blosse Betreten des Waldes mit einem Lockstock streng verboten. Wer dabei gefasst wird, während er im Wald, der einem anderen gehört, für die Bienen in einem Behälter Lockmittel trägt, zahlt 3 Mark; so schreiben die schwedisch-gotischen Gesetze. In Schweden und Dänemark lockte man nämlich die Schwärme mit einer süssen Mischung (blande), die in einem schliessbaren Gefäss (bikar, scruf) war. Noch heute wird in Schweden so verfahren.

Eine sehr harte Strafe setzt auf die Aufstellung von Lockstöcken das Westerwolder Landrecht von 1470. Dasselbe bestimmt (V. 17): Dar ensal nimant gene lockhuven setten in datt moer off velt off in dat broek by sinem halse; wel se vindet, mach se den gerichten to seen laten: Da soll niemand Lockhuven setzen in das Moor oder in das Feld oder in den Wald, bei Todesstrafe. Wer immer solche Lockhuven findet, zeige sie den Gerichten an.

Es bestand also nach Westerwolder Recht keineswegs die im Magdeburger Weichbild vertretene Ansicht, dass die bene en wilt worm is. Die Biene galt vielmehr als Haustier; denn die Aufstellung von Lockhuven wurde ebenso wie der Bienendiebstahl bestraft.

Es würde zu weit führen, alle die zahlreichen Einzelbestimmungen aufzuführen. Das Gegebene genügt, um zu zeigen, wie verbreitet in Deutschland und den germanischen Nachbarländern die Bienenzucht war, welche hohe Bedeutung dieselbe gehabt haben muss und dass die germanischen Völker ihr eigenes Verfahren der Bienenzucht ausgebildet haben und dass sie von den Römern dabei keine nachweisbare Förderung erfuhren.

illustration, biene

Eine Veränderung in der von altersher üblichen Betriebsart der Bienenzucht trat erst ein, als die Deutschen mit ihren östlichen Nachbarn, den Slawen, in nähere Berührung kamen. Sorben wohnten in Oberfranken (am oberen Main und an der Rednitz), sowie zwischen Saale und Bober. Zwischen Mittelelbe und Oder sassen die Lutizen; sie bewohnten die Lausitz, die jetzige Mark Brandenburg und Vorpommern, Rügen und die Inseln an der Odermündung. Abotriten hatten das jetzige Mecklenburg inne. Polen und die ihnen naheverwandten slawischen Pommern sassen im Gebiete der Oder und Weichsel von den Sudeten bis zur Ostsee.

Alle diese slawischen Völker trieben eine besondere Art der Bienenzucht, die man mit dem Worte Zeidelwirtschaft bezeichnet. Starke Kiefern oder auch andere Waldbäume wurden unterhalb der Krone ausgehöhlt. Die Höhlung wurde sodann mit einem Brett verschlossen, das nur eine kleine Öffnung zum Aus- und Einfliegen der Bienen hatte. Diese ausgehöhlten Stämme wurden entweder von den schwärmenden Bienen von selbst aufgesucht oder durch den Bienenhalter mit einem Schwärm besetzt.

Diese Zeidelwirtschaft, die noch jetzt in den slawischen Ländern des Ostens, in Polen und Russland üblich ist, war bei den Sorben, Lutizen, Abotriten und slawischen Pommern weit verbreitet, und sie muss wohl für die damaligen Verhältnisse der Ostmarken sehr zweckmässig gewesen sein, denn bereits aus der Zeit der Okkupation dieser Landstriche durch die Deutschen stammen Berichte über die grossen Erträge, die die Zeidelwirtschaft lieferte.

Durch die Einführung des Christentums und die Unterwerfung der Slawen wurde im ganzen Gebiet die Waldbienenzucht nicht vermindert, sondern eher gesteigert. Die Klöster erhoben von den slawischen Zeidlern Steuern an Honig und Wachs. Der Honig diente zum Würzen der Speisen an Stelle unseres Zuckers, und zur Bereitung des bei Slawen und Deutschen gleichmässig verbreiteten und allgemein hoch geschätzten Getränkes, des Mets. Das Wachs wurde von der Kirche zur Herstellung der für viele gottesdienstlichen Handlungen unentbehrlichen Kerzen gebraucht. Die Klöster hielten daher ihre Untergebenen zu regelmässigen Lieferungen dieser Produkte an. Auch die Landesherrn bezogen aus dem Honig- und Wachserträge ihrer Waldungen bedeutende Einkünfte. Genaue Nachrichten hierüber geben die Weistümer (mündlich überlieferte, historische Rechtsquelle), das Landbuch Kaiser Karls des Vierten, die Schossregister und zahlreiche andere Quellen.

Diese Zeidelwirtschaft blieb während des ganzen Mittelalters eine Arbeit, die fast ausschliesslich von Leibeigenen, Hörigen, betrieben wurde. Die Zeidler werden daher auch in den Urkunden mehrfach die Dedizen (Dedititii. d. h. Leibeigene) genannt. Sie wohnten in den Städten ausserhalb der Stadtmauern und konnten nur durch Loskauf von der Honiggulde, d. h. der Verpflichtung zur Lieferung von Honig an ihre Herren Bürger der Stadt und Handwerker werden.

Früh schon vereinigten sich in den verschiedensten Gegenden die Zeidler zu grösseren Verbänden; sie bildeten Genossenschaften mit ähnlichen Rechten und Pflichten, wie sie die Zünfte besassen; doch wurden diese Zeidlergesellschaften nicht zu den freien Zünften gerechnet, offenbar weil sich unter den Zeidlern vielfach Leibeigene befanden.

Derartige Zeidler-Genossenschaften bestanden:

  1. in Pommern in den Landen Lauenburg und Bütow,
  2. in der Kurmark für die Umgegend von Fürstenwalde, Storkow, Beeskow und Köpnick.
  3. in der grossen Görlitzer Heide.
  4. in der Oberlausitz im Amte Hoyerswerda und der Herrschaft Muskau und
  5. im Nürnberger Reichswald.

Die Zeidler hatten ihre eigene Gerichtsbarkeit, und für jeden Bezirk bestanden mancherlei, oft sehr wunderbare Satzungen und Gebräuche, über die wir aus der Zeidelordnung Karls des Vierten (1316-1378), die Büttnerordnung des Herzogs Barnim von Pommern und andere alte Verordnungen unterrichtet werden. In Pommern, der Mark und Schlesien hiessen danach die Ältesten der Zeidlerbrüderschaften die Starosten, die Aufsichtsbeamten hiessen die Pscheradniks und die Richter führten den Titel Schuppan; lauter slawische Bezeichnungen. Dieselben bezeugen, dass die Zeidler grösstenteils slawischer Abstammung waren.

Slawischen Ursprungs ist auch das Wort Zeidler: das Wort ist aus den germanischen Sprachen nicht zu erklären und ist (wie Schade in seinem Althochdeutschen Wörterbuch ausführlich begründet) aus dem slawischen Véelari (Zeidler) abgeleitet, indem die Deutschen das Wort so wiedergaben, wie es der deutschen Zunge bequem war.

Weniger sicher erscheint die Ableitung des Wortes Beute (die Bienenwohnung im hohlen Baum) und der davon abgeleiteten Bezeichnungen Klotzbeute, Bütner, Bütenbäume u. s. w. aus dem Slawischen. Jedenfalls ist, soweit die vorhandenen (Quellen erkennen lassen, der Gebrauch, Bäume auszuhöhlen und diese Höhlung, die Beute, mit Bienen zu besetzen, slawischen Ursprungs.

Eine für die Geschichte der Bienenzucht im östlichen Deutschland sehr wichtige Quelle ist das „polnische Rechtsdenkmal“. Dieses Gesetzbuch wurde im 13. Jahrh. in mitteldeutscher Sprache zum Gebrauch eines Beamten des deutschen Ordens aufgezeichnet. Es gibt das in Westpreussen übliche polnische Volksrecht wieder und der Verfasser hebt im Eingang den Gegensatz zum deutschen und römischen Recht besonders hervor. Dabei enthält es so zahlreiche und genau eingehende Bestimmungen über das Bienenrecht, dass es selbst ausführlicher in diesem Punkte ist, als das gleichzeitige Jydske lov, das sonst von allen Rechtsbüchern über die Bienenzucht die meisten Bestimmungen gibt.

Jahrhunderte lang hatte in ganz Deutschland die Bienenzucht in hoher Blüte gestanden; sie hatte zumal in den östlichen neuerworbenen Ländern in den waldreichen Ebenen so grosse Erträge gebracht, dass der Gewinn aus der Zeidelwirtschaft fast dem Holzertrag der Waldungen gleichwertig war. Da begann im 16. Jahrh. ziemlich zu gleicher Zeit für ganz Deutschland eine Zeit des Niederganges der Bienenzucht.

Die Reformation verzichtete auf den Lichterglanz der Wachskerzen; sie verminderte den Wachskonsum. Die Aufhebung der geistlichen Stifter hatte vielfach zur Folge, dass der Honig- und Wachszins aufhörte; der bisherige Zwang zur Bienenzucht fiel fort. Die Auffindung des Seeweges nach Ostindien und die Entdeckung Amerikas führten den Import von ostasiatischem Pflanzenwachs und amerikanischem Honig und Zucker herbei. Als dann gar der Anbau der Zuckerrübe in Deutschland in grossem Massstab betrieben wurde, schien es, als sei eine lohnende Bienenzucht fürderhin ganz unmöglich. Und doch erhielt sich wenigstens eine Betriebsart: die Bienenzucht in Körben und Kästen.

Die Zeidelwirtschaft dagegen hörte allmählich in ganz Deutschland auf. Der wachsende Preis des Holzes machte diese Betriebsart der Bienenzucht unrentabel, welche gerade die schönsten und stärksten Stämme der Waldbäume verdarb.

Erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts begann wieder eine Zunahme der Bienenzucht. Dieselbe wurde ermöglicht durch die von Dzierzon *) eingeführte rationellere Methode des Betriebes, die beweglichen Waben, die Honigschleuder u. a. Verbesserungen. Seitdem hat sich die Bienenzucht zwar nicht zu der Bedeutung entwickelt, die sie im Mittelalter hatte, aber sie ist doch ein nicht ganz unwichtiges Gewerbe.

*) Johann Dzierzon (Jan Dzierżon) 1857-1906, war ein polnischer Imker, der das Phänomen der Parthenogenese bei Bienen entdeckte. Seine Entdeckungen und Innovationen machten ihn in wissenschaftlichen und Imker Kreisen weltberühmt, und er wird als „Vater der modernen Imkerei“ bezeichnet.

Nach der letzten Viehzählung haben wir in Deutschland etwa 2 Millionen Bienenstöcke, und man kann den Gesamtwert des produzierten Honigs und Wachses auf jährlich etwa 30 Millionen Mark veranschlagen, eine recht bedeutende Summe, beträgt doch der Wert der gesamten Erträge der Jagd nur 17 Millionen Mark.

Die 24 000 Bienenzüchter, die dem deutschen Zentralverein angehören, sind über das ganze Reich ziemlich gleichmässig verteilt, und es ist einem jeden, der sich für die Bienenzucht interessiert, durch das sehr entwickelte Vereinsleben der Imker und die grosse Anzahl der deutschen Bienenzeitungen leicht, sich über alles zu orientieren, was die Biene angeht. Denn die Bienenzüchter treiben keine Geheimniskrämerei, sondern sind stets bereit, einen jeden über das geheimnisvolle Leben ihrer lieben Bienen zu unterrichten.

Quelle: Zeitschrift des Vereins für Volkskunde. Neue Folge der Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft begründet von M. Lazarus und H. Steinthal. Im Auftrage des Vereins herausgegeben von Karl Weinhold. Zehnter Jahrgang 1900. Berlin Verlag von A. Asher & Co.

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